AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule Valey Wind

Allgemeines

Die Flugschule bietet Hängegleiter Aus- und Weiterbildungskurse, sowie Flugreisen nach den neustenStandards an. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung physisch und psychischgesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschliessen. Er verpflichtet sich, die Anweisungen der Fluglehrer undKursleiter strikte zu befolgen. Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet.Fühlt sich ein Teilnehmer unsicher oder unwohl, so meldet er dies demStartleiter oder Fluglehrer. Der Rücktransport vom Startplatz ist stetsgewährleistet.

Jugendliche unter 18 Jahrebenötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Haftungsausschluss

Ein Flug ist faszinierend, birgt aber auch Risiken. Bei Stürzen drohen schwere Verletzungen und im Extremfall gar der Tod.

Die Flugschule, bzw. der Fluglehrer und deren Hilfspersonen lehnen jegliche vertragliche wie auch ausservertragliche Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Flug entstehen können, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab.

Das bedeutet, dass die Flugschule, bzw. der Fluglehrer und deren Hilfspersonen nur dann haften, wenn diese in rechtswidriger Absicht oder grobfahrlässig gehandelt haben. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Benutzungsbedingung inklusive der Haftungsfreizeichnung als Bestandteil des Vertrages. Es gilt schweizerisches Recht mit dem entsprechenden Gerichtsstand.

Versicherung und Schäden am Material der Flugschule

Die Fluggeräte der Flugschule sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.

Kurskosten

Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn überwiesen oder spätestens am ersten Kurstag bar bezahlt sein.

Flugreisen

Die Annullationskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Allfällige Flugticketkosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Anteile:

- 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Arrangementpreises

- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Arrangementpreises

- 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Arrangementpreises

Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr.100.- pro Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung. Eine Annulationskostenversicherung wird empfohlen. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer führt sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirmflüge auf eigene Verantwortung aus.

Datenschutz

Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von der Flugschule im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Foto und/oder Videoaufnahmen im Zusammenhang mit fliegerischen Aktivitäten zu Werbezwecken (u.a. Social Media) verwendet werden können.

Flugschule Valley Wind
Via Surpunt 19
7500 St. Moritz

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und abheben

Air Sports Rüegger
Matthias Rüegger

Via Surpunt 19
7500 St. Moritz
Switzerland